Aufholen Nach Corona - Zuschüsse für Verbandsgruppen in Hessen 2024

Mittwoch, 28. Februar 2024

Auch im Jahr 2024 gibt es in Hessen für Veranstaltungen vom 01.01.-31.08.2024 im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ die Möglichkeit für Verbandsgruppen, Zuschüsse für Tagesveranstaltungen ab 6 Stunden, Fahrten, Freizeiten und Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung und Ferienspiele ohne Übernachtung zu beantragen. Dazu muss der Verwendungsnachweis mit einer Teilnehmendenliste (unterschrieben durch die Teilnehmer*innen) bis spätestens 31.08.2024 nach der Maßnahme beim BDKJ Diözese Mainz, Geschäftsführung, Frau Nicole Wohlgemuth, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz vorliegen.

Dem Verwendungsnachweis muss die Hausrechnung oder die Zeltplatzrechnung in Kopie beigefügt werden. Wenn es keine Hausrechnung gibt, kann man Verpflegungskosten einreichen, am besten immer den größten Rechnungsposten.

Nach dem 31.08.2024 werden alle Anträge gesichtet und die Gelder fair auf die Veranstaltungen (u.a. je nach TN-Anzahl) verteilt. Die Auszahlung des Aufholen nach Corona Zuschusses erfolgt somit erst im September/Oktober 2024.

Bezuschusst werden Teilnehmer*innen bis 27 Jahre sowie Teamer*innen jeden Alters. Pro Veranstaltung und Person beträgt der Zuschuss maximal 10 €.  

Für Anträge des BDKJ Darmstadt gibt es ein vorausgefülltes Formular.

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