Förderprojekte beim Zukunftspaket einreichen!

Mittwoch, 20. März 2024

Förderprojekte beim Zukunftspaket einreichen!

Worum geht es?
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit fördert Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit. Dabei stehen junge Menschen im Mittelpunkt, die eigene Projektideen initiieren, planen und möglichst eigenverantwortlich umsetzen. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte kooperieren Kinder und Jugendliche mit einem lokalen Träger.

Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Gruppen, die aus mindestens drei Kindern oder Jugendlichen bestehen (Altersspanne 0 bis 26 Jahre). Diese müssen die Projektidee selbstständig entwickeln und das Projekt umsetzen. Dabei müssen sie von Fachkräften unterstützt werden.

Welche Projekte sind förderfähig?
Es werden Einzelprojekte in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit gefördert, die Kinder und Jugendliche mit Unterstützung durch antragsberechtigte Träger umsetzen.
Die Projekte müssen sozialraumorientiert gestaltet sein. Hierbei muss auf Bedarfe reagiert werden, die Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifiziert haben. Veränderungen sollen angestoßen und durch das Projekt auch andere Menschen des Sozialraums erreicht werden.

Beispiele für Projektideen:

* Eine Gruppe bietet für ihre Schule ein Filmprojekt zum Thema Mobbing an. Gemeinsam wird überlegt, was man zukünftig tun könnte, um Mobbing zu verhindern. Eine Expertin, die ein Honorar erhält, gibt dabei hilfreiche
Tipps.
* Eine Gruppe gestaltet einen Kellerraum im Jugendclub um. Dafür werden alle Materialien besorgt, die Wände gestrichen etc. Auch neue Möbel werden selbst besorgt. So entsteht ein Ort ganz nach den Vorstellungen der
Gruppe. Dieser Raum steht auch anderen Jugendlichen aus der Nachbarschaft offen.
* Es wurde festgestellt, dass es in der Umgebung kein modernes und bezahlbares Restaurant gibt. Deshalb werden regelmäßige Kochabende zu verschiedenen Themen im Jugendclub angeboten. Jede:r kann mitmachen und ein Gericht vorschlagen. Vielleicht findet sich sogar eine Möglichkeit, ein Jugendbistro ins Leben zu rufen.

Welche Rolle spielen Träger? Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte kooperieren junge Menschen mit einem lokalen Träger. Der Projektträger nimmt im Antragsprozess vor
allem eine beratende Rolle ein und unterstützt die Kinder- bzw. Jugendgruppen. Er stellt den Förderantrag, achtet auf die Einhaltung der formalen Anforderungen des Zukunftspakets und ist für die Abrechnung
zuständig. Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, Örtliche Träger der Öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des Öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland (z. B. Stiftungen, eingetragene Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, freie Schulen).

Wie hoch ist die Fördersumme?
Projekte können mit einer Summe zwischen 5.000 bis 30.000 € gefördert werden.

Wann ist die Antragsfrist?
Antrage können ab sofort gestellt werden. Die Zuweisung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs, bis die geplanten Mittel ausgeschöpft sind.

Wann müssen die Projekte umgesetzt werden?
Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 25.03.2024. Spätestens am Jahresende (31.12.2024) müssen die Projekte abgeschlossen sein.

Was ist zuwendungsfähig?
(Direkte) Personalausgaben, Honorare, Informationstechnik und Gegenstände/Geräte, Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz, Öffentlichkeitsarbeit, Mietausgaben für das Projekt, Vergabe von Aufträgen.

Gibt es eine Verwaltungspauschale?
7 % der zugesagten Fördersumme erhält der Träger als Verwaltungspauschale.

– von Jugendring Darmstadt

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